Ein Kran wird als flurgesteuert bezeichnet, wenn er von einem Bediener oder einer Bedienerin gesteuert wird, der oder die sich auf dem Boden, also im Flur, oder in der Nähe des Krans, befindet. Die bedienende Person nutzt Steuerungseinrichtungen, wie beispielsweise einen Steuerstand oder eine Funkfernsteuerung, um den Kran zu steuern und die verschiedenen Bewegungen wie das Heben, Senken, Schwenken oder Verfahren auszuführen. Flurgesteuerte Krane ermöglichen es einem Bediener oder einer Bedienerin, den Kran und die Last aus nächster Nähe zu sehen und präzise Steuerungsbewegungen durchzuführen.
Ein Kran wird als ortsfest bezeichnet, wenn er dauerhaft an einem festen Standort installiert ist und nicht bewegt werden kann. Ortsfeste Krane werden in der Regel an einer stabilen Struktur wie einem Gebäude, einem Mast oder einem speziellen Kranfundament verankert.
Sie dienen dazu, schwere Lasten in einem begrenzten Bereich zu heben und zu bewegen. Typische Beispiele für ortsfeste Krane sind
– Brückenkrane
– Säulenschwenkkrane
– Portalkrane
Gemäß DGUV Vorschrift 52 „Krane“ und DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig eine Unterweisung zum sicheren Bedienen von ortsfesten, flurgesteuerten Kranen erhalten.
Die passende Erstunterweisung, Erstunterweisung für Fortgeschrittene oder Wiederholungsunterweisung für ortsfeste, flurgesteuerte Krane in einem unserer Schulungszentren oder bei Ihnen vor Ort bieten wir Ihnen gerne an. Finden Sie hier alle weiteren Informationen.
Quellen: DGUV Vorschrift 52 „Krane„, DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention„.