ortsfest

ortsfest

Ein Kran wird als ortsfest bezeichnet, wenn er dauerhaft an einem festen Standort installiert ist und nicht bewegt werden kann. Ortsfeste Krane werden in der Regel an einer stabilen Struktur wie einem Gebäude, einem Mast oder einem speziellen Kranfundament verankert.

Sie dienen dazu, schwere Lasten in einem begrenzten Bereich zu heben und zu bewegen. Typische Beispiele für ortsfeste Krane sind
– Brückenkrane
– Säulenschwenkkrane
– Portalkrane

Gemäß DGUV Vorschrift 52 „Krane“ und DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig eine Unterweisung zum sicheren Bedienen von ortsfesten, flurgesteuerten Kranen erhalten.

Ein Kran wird als ortsfest bezeichnet, wenn er dauerhaft an einem festen Standort installiert ist und nicht bewegt werden kann. Ortsfeste Krane werden in der Regel an einer stabilen Struktur wie einem Gebäude, einem Mast oder einem speziellen Kranfundament verankert.

Sie dienen dazu, schwere Lasten in einem begrenzten Bereich zu heben und zu bewegen. Typische Beispiele für ortsfeste Krane sind
– Brückenkrane
– Säulenschwenkkrane
– Portalkrane

Gemäß DGUV Vorschrift 52 „Krane“ und DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig eine Unterweisung zum sicheren Bedienen von ortsfesten, flurgesteuerten Kranen erhalten.
Die passende Erstunterweisung, Erstunterweisung für Fortgeschrittene oder Wiederholungsunterweisung für ortsfeste, flurgesteuerte Krane in einem unserer Schulungszentren oder bei Ihnen vor Ort bieten wir Ihnen gerne an. Finden Sie hier  alle weiteren Informationen.

Quellen: DGUV Vorschrift 52 „Krane„, DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention„.

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