DGUV Vorschrift 1

DGUV Vorschrift 1

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist ein Kernelement im Bereich der Arbeitssicherheit und legt die grundlegenden Anforderungen an die betriebliche Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten fest.

Ein Beispiel hierfür ist die Verpflichtung zur regelmäßigen und angemessenen Unterweisung von Beschäftigten. Andere Bestimmungen beziehen sich auf die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen oder auf die Auswahl und Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung.

Die DGUV Vorschrift 1 legt die Verantwortung für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen sowie die regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der Sicherheitsmaßnahmen beim Arbeitgeber fest.