Anschlagen von Lasten
Sachkunde für Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel & Anschlagen von Lasten
Wer Lasten jeglicher Art hebt und transportiert, muss hierfür zunächst über die dabei herrschenden Gefahren unterrichtet werden und mit den auftretenden physikalischen Kräften vertraut sein. Zusätzlich müssen sämtliche Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel regelmäßig von einem Sachkundigen (Befähigte Person) geprüft werden.
Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln
Der Sachkundige ist zuständig für die Prüfung der Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel gemäß DGUV-Regel 109-017.
Anschlagen von Lasten:
Unter dem Anschlagen von Lasten versteht man das Anhängen von Lasten mithilfe von Seilen, Bändern oder Ketten. Der sog. „Anschläger“ ergänzt dabei den Kran-Bediener, auch er muss vorab entsprechend unterwiesen worden sein (siehe DGUV-Regel 109-017, DGUV-Regel 100-500, DGUV-Information 209-013).
Kran-Bediener
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Mit einem korrekt unterwiesenen Kranführer, einem korrekt unterwiesenen Anschläger und geprüftem Material wird aus dem Kranbetrieb ein starkes, sicheres System!
Befähigte Person zur Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
gemäß DGUV-Regel 109-017
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Anschlagen von Lasten
Unterweisung im Umgang mit Anschlagmitteln nach DGUV-Regel 100-500, DGUV-Information 209-013 und DGUV-Regel 109-017
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