Um Lasten mithilfe von Hebezeugen (z.B. Kräne, Winden Seil- oder Kettenzüge) sicher zu heben oder für den Transport zu bewegen, müssen die damit beauftragten Personen vorab im Anschlagen von Lasten und dem korrekten Gebrauch von Anschlagmitteln unterwiesen worden sein.
Unter dem Anschlagen von Lasten versteht man das Verbinden einer Last mit dem Tragmittel eines Hebezeugs, bei dem meistens Lastaufnahme- und / oder Anschlagmittel zur Verwendung kommen.
Dafür zuständige Personen können Kranführer sein, die Lasten selbstständig anschlagen, oder sogenannte „Anschläger“, also Personen, deren Aufgabe explizit das Anschlagen von Lasten ist.
Unabhängig davon, aus welcher Rolle heraus das Anschlagen von Lasten ausgeführt wird, umfasst es unter anderem die folgenden Aufgaben:
– Ermittlung des Gewichts und der Schwerpunktlage der Last
– Auswahl geeigneter Anschlag- und Lastaufnahmemittel (basierend auf Tragfähigkeit etc.)
– Sichtprüfung, Mängel- und Funktionskontrolle der Anschlag- und Lastaufnahmemittel
– Kommunikation mit allen am Transport beteiligten Personen
– Fachgerechtes Anschlagen, Aufnahmen und Absetzen der Last
Entscheidende Kenntnisse, die dem Personenkreis unterwiesen werden müssen, beinhalten unter anderem:
– Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
– Fachgerechte Lagerung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln
– Gefahren beim Transport von Lasten sowie mögliche Gegenmaßnahmen
Quelle: DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“