DGUV

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) ist der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger in Deutschland. Sie ist zuständig für die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und hat dafür die Befugnis, eigene, rechtsbindende Vorschriften zu erlassen.
Sie erlässt Vorschriften, Regeln, Grundsätze und Informationen, die Unternehmen und Versicherten bei der Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen unterstützt. Dabei sind DGUV Vorschriften und DGUV Regeln die zentralen rechtlichen Grundlagen, während DGUV Grundsätze und DGUV Informationen ergänzende Leitlinien und praktische Empfehlungen bieten.

– DGUV Vorschriften sind verbindliche Rechtsnormen, die gemäß § 15 SGB VII von den Unfallversicherungsträgern erlassen werden. DGUV Vorschriften haben gesetzlichen Charakter, enthalten klare Anforderungen und Regelungen, die eingehalten werden müssen und sind für die Versicherten und Unternehmen verbindlich.

– DGUV Regeln bieten detaillierte Anweisungen zur Umsetzung der Vorschriften und geben konkrete Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. DGUV Regeln sind praxisorientiert und dienen als Leitfaden für die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen und den Schutz der Beschäftigten. Zwar sind sie eigentlich nicht rechtsbindend, können es aber werden, wenn eine DGUV Vorschrift explizit auf sie verweist.

– DGUV Grundsätze ergänzen die Regelwerke der DGUV und enthalten Standards für bestimmte Verfahrensfragen, wie beispielsweise die einheitliche Durchführung von Prüfungen. Sie haben einen unterstützenden Charakter und geben allgemeine Orientierungshilfen und Standards für spezifische Themenbereiche oder Verfahren.

– DGUV Informationen enthalten Hinweise, Erläuterungen und konkrete praxisgerechte Maßnahmen zu bestimmten Fachgebieten oder Sachverhalten. DGUV Informationen können sich auf bestimmte Branchen, Tätigkeiten oder Zielgruppen beziehen und bieten Handlungsempfehlungen, um Risiken zu minimieren und Sicherheitsstandards zu verbessern. Sie sind nicht verbindlich, sondern sollen als Empfehlungen und Unterstützung dienen.