Das Arbeitsschutzgesetz bildet die Grundlage eines ganzheitlichen, präventiven Arbeitsschutzes und überträgt Unternehmen dabei den gesetzlich verankerten Schutzauftrag für ihre Angestellten.
Dem ArbSchG zu entnehmen sind die wichtigsten Arbeitgeberpflichten zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten wie beispielsweise
– Erstellung & Pflege von Gefährdungsbeurteilungen
– Bereitstellung von Betriebsanweisungen
– Unfallschutzbelehrung
– Auswahl & Unterweisung geeigneter Personen
– Bereitstellung geprüfter Betriebs- & Arbeitsmittel
– Regelmäßige Prüfung der Betriebs- & Arbeitsmittel
– Dokumentation
– Kontroll- & Sorgfaltspflicht
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch mehrere Verordnungen, wie zum Beispiel der Betriebssicherheitsverordnung, weiter konkretisiert.
Eine Einführung zu den Grundlagen des Arbeitsschutzes finden Sie in unserem Erklärvideo.