Für Tätigkeiten, die in weniger als 2 m Entfernung von der Absturzkante ausgeführt werden, müssen Personen immer gegen Absturz gesichert werden.
Kann die Person nicht technisch, also durch Kollektivschutz wie ein Geländer, oder durch andere Maßnahmen vor der Absturzgefahr geschützt werden, muss während der Arbeiten entsprechende Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) getragen werden.
Quelle: DGUV Vorschrift 38 „Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten“, Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“