Absturzsicherung

Absturzsicherung

Für den Schutz vor Absturz bei Tätigkeiten an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr ist eine entsprechende Schutzmaßnahme notwendig. Diese kann – je nach den örtlichen Gegebenheiten und organisatorischen Rahmenbedingungen – verschiedene Formen annehmen.
– Primäre Absturzsicherung: Einrichtung oder Vorrichtung, die den Absturz verhindert (z.B. eine Umwehrung oder Abdeckung)
– Sekundäre Absturzsicherung: Ausrüstung, die Personen bei einem Absturz auffangen (z.B. Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

Quellen: DGUV Vorschrift 38 „Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten“ (https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/DGUV-Vorschriften/38__BGV_C22_/38.pdf), Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ (https://www.dguv.de/rundschreiben/dokcenterimport/2014/0195_2014_anlage_3_asr_a2.1_2014_04.pdf)