Absturzkante

Absturzkante

Eine Absturzkante ist eine Kante, über die Personen in die Tiefe stürzen können.
Sie wird konkretisiert als
– Kante zu einer mehr als 60 ° geneigten Fläche (z. B. einer Dachfläche),
– Übergang einer durchtrittsicheren zu einer nicht durchtrittsicheren Fläche,
– Übergang von Flächen mit unterschiedlichen Neigungswinkeln von einer bis zu 22,5 ° geneigten Fläche zu einer mehr als 60 ° geneigten Fläche,
– die gedachte Linie an gewölbten Flächen, ab der der Neigungswinkeleiner Tangente größer als 60 ° ist.

Quellen: DGUV Vorschrift 38 „Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten“ , Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“