Wiederholungsunterweisung

Wiederholungsunterweisung

Eine Wiederholungsunterweisung bezieht sich auf die regelmäßige Schulung von Mitarbeitenden, um ihr Wissen über Sicherheitsbestimmungen aufzufrischen und die für konkrete Tätigkeiten notwendigen Fähigkeiten zu garantieren. Wiederholungsunterweisungen dienen dazu, sicherheitsrelevante Themen zu wiederholen, neue Erkenntnisse zu vermitteln und auf aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz einzugehen.

Die gesetzliche Grundlage für Wiederholungsunterweisungen findet sich in den jeweiligen nationalen Arbeitsschutzgesetzen und Vorschriften. In Deutschland regelt die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ die Pflicht zu regelmäßigen Unterweisungen, um die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen zu gewährleisten. Die konkreten Zeitabstände für Wiederholungsunterweisungen werden wiederum durch mehrere Vorschriften festgelegt und können je nach Risikobewertung und Tätigkeitsbereich variieren.