Gemäß DGUV-R 112-198 fangen Auffangsysteme „die Benutzerinnen und Benutzer bei einem freien Fall auf und begrenzen dabei die auf den Körper wirkende Fangstoßkraft und die Fallstrecke“ (falldämpfende Wirkung). Zu einem Auffangsystem gehören im Normalfall ein Anschlagpunkt, ein Verbindungsmittel inkl. einer energieabsorbierenden Komponente (Falldämpfer), ein Auffanggurt als Körperhaltevorrichtung und eine daran befestigte Auffangöse.
Quelle: DGUV-R 112-198