Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA für Feuerwehr

Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz für Feuerwehr gemäß DGUV Grundsatz 312-906
28.07.2025 08:00 - 30.07.2025 16:30

Kursbeschreibung


Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nicht nur richtig eingesetzt und die Anwender und Anwenderinnen richtig unterwiesen werden, sie muss auch mindestens alle 12 Monate durch einen „Sachkundigen“ oder eine „Sachkundige“ (Befähigte Person) gemäß DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Hierfür qualifizieren wir Befähigte Personen zur Prüfung von PSAgA gemäß den Anforderungen der Hersteller sowie dem neuesten Stand der aktuellen Vorschriften, Richtlinien und Normen. Und speziell für die Prüfung des Absturzsicherungssatzes nach DIN.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“. Zusatz: Gerätesatz Absturzsicherung nach DIN 14800-17:2015-11. Ausgenommen Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine sowie Höhensicherungsgeräte und Geräte, die nur vom Hersteller autorisierte Personen prüfen dürfen.

Kursinhalte

  •     Informationen über Vorschriften, Normen und Regelwerke
  •     Bauarten von PSAgA (Halte-, Auffang- & Rettungssysteme)
  •     Anschlagpunkte & -einrichtungen nach EN795
  •     Bewertung & Auswahl von PSAgA
  •     Bestimmungsgemäße Verwendung, Aufbewahrung und Pflege 
  •     Pflichten eines Sachkundigen (Ergonomie, Lagerung, Betriebsanweisungen) 
  •     Organisation und Dokumentation der Prüfung 
  •     Benutzerinformationen des Herstellers, Bedeutung und besondere Beachtung
  •     Verwendungsbereiche von PSAgA und Abgrenzungen zum Sportbereich

Praktische Sicht- und Funktionsprüfung von:
  •     Haltesystemen (Halte und Positionierung)
  •     Auffangsystemen (Falldämpfer, Auffanggurte)
  •     Anschlagpunkte/Anschlageinrichtungen
  •     Verbindungsmitteln (Karabiner, Bandschlinge, Seil)
  •     Gerätesatz nach DIN 14800-16 und DIN14800-17

Kursinhalte

Personen, die zuständig für das Prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand von Persönlicher Schutzausrüstung sind (z.B. Gerätewart, Feuerwehrmann /-frau)

Anforderungen

  • Arbeitskleidung & festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe)

Besondere Hinweise

  • Ausgenommen Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine sowie Höhensicherungsgeräte und Geräte, die nur vom Hersteller autorisierte Personen prüfen dürfen.
  • Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen
  • Gemäß DGUV Grundsatz 68 §7/1 müssen Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss der Schulung vom Arbeitgeber für die Tätigkeit explizit beauftragt werden.
     

Gültigkeit

Wir empfehlen aufgrund sich ändernder Regeln und Normen, die Unterweisung mind. alle 5 Jahre aufzufrischen.
Anfrage: Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA für Feuerwehr

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