Die DGUV Regel 113-004 regelt die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen für Behälter, Enge Räume und Silos, auch zusammengefasst unter dem Begriff „Confined Spaces“. Diese Kategorie umfasst teilweise oder vollständig „von festen Umwandungen umgebene“, also von der Umgebung abgeschlossene Bereiche, in denen kein oder schlechter Austausch mit der Umgebungsluft gegeben ist oder durch die mögliche Existenz von Gefahrstoffen Gefährdungen herrschen können.
Solche Bereiche können beispielweise sein: Silos, Schächte, Gruben, Kanäle, Versorgungsgänge, Hohlräume von Bauwerken und Maschinen
Herrschende Gefahren können unter anderem sein:
– Sauerstoffmangel
– Gefahrstoffe (z.B. durch eingerbrachte Stoffe, Gemische, Verunreinigungen, explosive Athmosphäre)
– Extreme Temperaturen
– Absturzgefahr
Das Betreten solcher Enger Räume, Behälter oder Silos bringt somit erhebliche Gefahren mit sich, die eine angemessene Vorbereitung vermieden werden müssen. Diese umfasst unter anderem:
– Schriftliche, professionell erstellte Gefährdungsbeurteilung
– Auf der Gefährdungsbeurteilung basierende Schutzmaßnahmen
– Rettungskonzept
– Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
– Unterweisung der Beschäftigten im Umgang und der Rettung mit PSAgA in Behältern, engen Räumen und Silos
– Prüfung der PSAgA und aller Arbeitsmittel durch eine Befähigte Person
– Freimessen (Messung um anhand von Sauerstoffgehalt und möglichem Gefahrstoffkonzentration muss ermittelt werden, ob die Athmosphäre im Behälter, engen Raum oder Silo ein gefahrloses Arbeiten ermöglicht)
– Schriftlicher Befahrerlaubnisschein inkl. Informationen zum Zugangsverfahren, Gefährdungsbeurteilung, Rettungskonzept und Ergebnis der Freimessung
– Ständig anwesender Sicherheitsposten (Mannlochwache)
– Ständig erreichbare, aufsichtsführende Person
Quellen: DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume, VBG Fachinformation Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen