Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Deutsche Umsetzung der Europäischen Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG.
Sie enthält alle arbeitsschutzrechtlichen Regelungen bzgl. der Benutzung von Arbeitsmitteln und des Betriebs von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Damit liegt ihr Zweck in der Wahrung der Sicherheit und im Gesundheitsschutz von Beschäftigten und anderer Personen (sog. „Dritter“) während der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie im Gefahrenbereich von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wendet sich mit ihren enthaltenen Regelungen und Anforderungen an
– Arbeitgeber (sichere Bereitstellung der Arbeitsmittel, Verantwortung für die Sicherheit überwachungsbedürftiger Anlagen)
– Beschäftigte (sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln)
Hauptsächlich in der BetrSichV behandelte Themen sind
– Arbeitgeberpflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel
– Arbeitgeberpflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln (inkl. Prüffristen)
– Arbeitgeberpflicht zur sicherheitsgerechten Bereitstellung von Arbeitsmitteln
– Arbeitnehmerpflicht zur sicherheitsgerechten Benutzung von Arbeitsmitteln
– Regelung zu zur Prüfung befähigten Personen
Quellen: BetrSichV, Verwaltungs- Berufsgenossenschaft