Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA für Industrie-Tätigkeiten

Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV Grundsatz 312-906
Präsenz

Kursbeschreibung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nicht nur richtig eingesetzt und die Anwender und Anwenderinnen richtig unterwiesen werden, sie muss auch mindestens alle 12 Monate durch einen „Sachkundigen“ oder eine „Sachkundige“ (Befähigte Person) gemäß DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Hierfür qualifizieren wir Befähigte Personen zur Prüfung von PSAgA gemäß den Anforderungen der Hersteller sowie dem neuesten Stand der aktuellen Vorschriften, Richtlinien und Normen.

Zielgruppe

Personen, die zuständig für das Prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand von Persönlicher Schutzausrüstung sind (z.B. Gerätewart*innen, Lagerist*innen, Monteur*innen, Ingenieur*innen, Meister*innen etc.)

Anforderungen

  • Arbeitskleidung & festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe)
  • Bei der Buchung eines Trainings in Ihrem Unternehmen vor Ort ist das Vorhalten eines Schulungsraums sowie geeigneter Einrichtungen für die praktischen Übungen vorausgesetzt.

Besondere Hinweise

  •  Ausgenommen Höhensicherungsgeräte und Geräte, die nur vom Hersteller autorisierte Personen prüfen dürfen
  • Gemäß DGUV Grundsatz 68 §7/1 müssen Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss der Schulung vom Arbeitgeber für die Tätigkeit explizit beauftragt werden.
     

Gültigkeit

Wir empfehlen eine Auffrischung nach 5 Jahren.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre, gute geistige & körperliche Verfassung
  • Bei der Buchung einer Wiederholungsunterweisung ist ein gültiges Zertifikat einer Erstunterweisung gemäß DGUV Regel 112-198 aller Teilnehmenden vorausgesetzt. 
  • Ausreichende Sprachkenntnisse der Durchführungssprache in Wort und Schrift notwendig
Anfrage: Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA für Industrie-Tätigkeiten

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