Bedienen von Hubarbeitsbühnen
Erstunterweisung für Fortgeschrittene gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV Grundsatz 308-008
08.10.2025 08:00 - 08.10.2025 16:30

Kursbeschreibung
Gemäß DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ wird vom Gesetzgeber für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ein entsprechender Führerschein vorgeschrieben.
Die Unterweisung für den Hubarbeitsbühnen-Führerschein muss nach der Vorgabe der DGUV jährlich wiederholt werden.
Kursinhalte
Tägliche Sicht- und Funktionsüberprüfung- Übernahme und Transport, Sicherheitseinrichtungen, Abstützeinrichtungen
- Bühnenaufbau, Not- und Sicherheitseinrichtungen, Notablass, Maschinenbeschreibung
- Wartungshinweise für die Hubarbeitsbühnen
Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
- Gefahren im Straßenverkehr, Unfallbeispiele
- Regelung für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Einsatz der Hubarbeitsbühne
- Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne
- Fahren und Steuern von Bühnenbewegungen, Versetzfahrten
- Sicherheitsregeln
- Der richtige Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
Abschlussprüfung gemäß DGUV-G 308-008
- Schriftliche Lernzielkontrolle
- Praktische Übungen / Bedienerprobe
Kursinhalte
Personen, deren Tätigkeiten die Bedienung von Hubarbeitsbühnen gelegentlich oder regelmäßig mit einschließtAnforderungen
- Eigene normgerechte & geprüfte PSAgA (Leihausrüstung kann gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden)
- Eigene Arbeitskleidung, festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe) & Helm
Besondere Hinweise
- Unterweisung findet an einer Scheren-Hubarbeitsbühne statt. Sollte die Übung an einem anderen Modell notwendig sein, trägt der Kunde die entsprechende Leihgebühr.
- Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen
Gültigkeit
1 Jahr (DGUV Vorschrift 1 § 4 und § 31 Besondere Unterweisungen)Anfrage: Bedienen von Hubarbeitsbühnen