Rückhaltesysteme schränken den Bewegungsbereich der Benutzerinnen und Benutzer dahingehend ein, dass die Absturzkante nicht erreicht werden kann und somit ein Absturz in allen möglichen Fällen ausgeschlossen ist.
siehe DGUV-R 112-198
Rückhaltesysteme schränken den Bewegungsbereich der Benutzerinnen und Benutzer dahingehend ein, dass die Absturzkante nicht erreicht werden kann und somit ein Absturz in allen möglichen Fällen ausgeschlossen ist.
siehe DGUV-R 112-198