Absturz

Absturz

Absturz wird grundsätzlich definiert als das Herabfallen von Personen auf eine tiefer gelegene Fläche oder einen Gegenstand. Jedoch gilt auch das Durchbrechen durch eine nicht tragfähige Fläche oder das Hineinfallen und das Versinken in flüssigen oder körnigen Stoffen als Absturz.

Quelle: Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“.