Erstunterweisung

Erstunterweisung

Eine Erstunterweisung bezeichnet im Bereich Arbeitssicherheit die erstmalige Schulung und Einweisung eines oder einer Beschäftigten in die relevanten Sicherheits- und Gesundheitsaspekte eines Arbeitsplatzes oder einer bestimmten Tätigkeit (z.B. Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz). Dabei werden der Person grundlegende Informationen, Verhaltensregeln und Handlungsempfehlungen vermittelt, um potenzielle Gefahren zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit anderer zu gewährleisten. Die Erstunterweisung ist für viele Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Basis für ein sicheres Arbeitsumfeld.

Beschäftigte, die eine Erstunterweisung benötigen, können nicht an einer Wiederholungsunterweisung teilnehmen, denn die kürzere Dauer entspricht nicht der von der DGUV vorgeschriebenen und von unseren Experten empfohlenen Dauer einer Erstunterweisung.