Absturzhöhe

Absturzhöhe

„Die Absturzhöhe wird durch die DGUV Vorschrift 38 „“Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten““ definiert als den senkrechten Höhenunterschied zwischen der Standfläche von Personen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bzw. der Absturzkante und der angrenzenden tiefer liegenden ausreichend großen und tragfähigen Fläche (Auftrefffläche).

Quellen: DGUV Vorschrift 38 „Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten“