Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die gefährliche Eigenschaften aufweisen. Diese Eigenschaften können dazu führen, dass sie akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen, entzündlich, explosionsgefährlich oder schädlich für die Umwelt sind.
Tätigkeiten, die den Umgang mit Gefahrstoffen beinhalten, bergen das Risiko von Unfällen, Berufskrankheiten und gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sind gesetzlich verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass diese Risiken vermieden werden.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) definiert Gefahrstoffe wie folgt:
• Gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3,
• Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,
• Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1 oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,
• Stoffe und Gemische, die zwar die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und ihrer Präsenz oder Verwendung am Arbeitsplatz die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,
• Alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen wurde.
Quelle: DGUV „Gefahrenstoffe“