Brandschutzhelfer/innen sind eine von mehreren Arbeitnehmer*innen eines Unternehmens, die gemäß gesetzlichen Vorgaben vom Arbeitgeber benannt und durch fachkundige Schulungen im sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und Brandbekämpfungen ausgebildet und beauftragt werden.
Dies ist gemäß § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes sowie den Richtlinien wie der „Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)“ und der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ vorgeschrieben.
Die Hauptaufgabe der Brandschutzhelfer/innen besteht darin, Entstehungsbrände sicher zu bekämpfen und die Evakuierung im Falle eines Feueralarms zu unterstützen. Im Alltag tragen sie dazu bei, potenzielle Brandgefahren zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, wie das Überwachen von Fluchtwegen und das Melden von defekten Löscheinrichtungen. Brandschutzhelfer agieren oft auch als Evakuierungshelfer, wenn eine klare Befugnis durch die Vorgesetzten erteilt wurde.
Quelle: Verwaltung- Berufsgenossenschaft: „Brandschutzhelfer: Ausbildung und Befähigung“.