Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Unter Arbeitsschutz versteht man die Maßnahmen und Methoden zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Der Fokus liegt dabei auf der Prävention.
Die gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches wiederum durch zahlreiche weitere Gesetze und Vorschriften ergänzt und konkretisiert wird.

Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit von Angestellten in sämtlichen Arbeitsbereichen trägt der Arbeitgeber.
Diese gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberpflichten zum Schutz vor Gefahr oder Gefährdungen bei der Arbeit umfassen unter anderem:
– Erstellung & Pflege von Gefährdungsbeurteilungen
– Bereitstellung von Betriebsanweisungen
– Unfallschutzbelehrung
– Auswahl & Unterweisung geeigneter Personen
– Bereitstellung geprüfter Betriebs- & Arbeitsmittel
– Regelmäßige Prüfung der Betriebs- & Arbeitsmittel
– Dokumentation
– Kontroll- & Sorgfaltspflicht

Die rechtlichen Folgen für das Nichtbeachten dieser Pflichten können, je nach Schwere des schuldhaften Handelns, erheblich ausfallen – und das auch für mehrere Personen. Der Gesetzgeber unterscheidet hier in Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Wer also seine Sorgfaltspflicht außer Acht lässt, nahe liegende Überlegungen nicht anstellt oder die Folgen billigend in Kauf nimmt, können arbeitsrechtliche, privatrechtliche wie auch sozialrechtliche Konsequenzen treffen.

Eine Einführung zu den Grundlagen des Arbeitsschutzes finden Sie in unserem Erklärvideo.