Unter Arbeitssicherheit versteht man den übergeordneten Zielzustand der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Resultat dieses Zielzustands sind die Maßnahmen des Arbeitschutzes (basierend auf den Vorgaben des ArbSchG).