Benutzung von Atemschutzgeräten: DGUV Regel 112-190 wurde aktualisiert

Die DGUV Regel 112-190 befasst sich mit der richtigen Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten (u.a. Auswahlprozess, Benutzung, Gebrauchsdauer). Im November 2021 wurde sie nun umfassend aktualisiert.
Wichtig für Unternehmen, in denen Beschäftigte mit Atemschutzgeräten arbeiten, ist vor allem eine Änderung: Der Bereich Ausbildung/Fortbildung/Unterweisung ist seit der Aktualisierung nicht mehr in der DGUV Regel 112-190 zu finden, sondern wurde in den DGUV Grundsatz 312-190 ausgegliedert (März 2021).

Mehr Informationen finden Sie hier: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-regeln/1011/benutzung-von-atemschutzgeraeten

Unsere Unterweisungen zur Anwendung von Atemschutzgeräten finden Sie hier.