Eine fachgerechte Ausbildung ist für Kranführer und Kranführerinnen unumgänglich, denn sie ist nicht nur aus Gründen der Arbeitssicherheit aufgrund des hohen Unfallrisikos im Tätigkeitsbereich von Kranbedienern und Kranbedienerinnen notwendig, sondern auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Zu bewegende Lasten sicher zu transportieren, ist für das zu transportierende Gut, als auch für jene Bereiche wichtig, welche überfahren werden müssen, insbesondere wenn sich Gefahrenquellen im Bewegungsbereich des Lastentransports befinden.
Außerdem müssen Kranbediener und Kranbedienerinnen mit den physikalischen Gesetzmäßigkeiten vertraut sein, um drohende Risiken richtig einschätzen zu können. Transportaufgaben erfordern außerdem sicheres Können: das feinfühlige Anheben und Absetzen der zu kranenden Ladung, als auch eventuelle Pendelbewegungen zu parieren.
So kann ein Kranschein auch nicht nur bei einem allgemeinen Kranlehrgang erworben werden, sondern nur im Rahmen einer auf die verschiedenen Kranarten angepassten Schulung gemäß DGUV-V 52/54, DGUV-G 309-003, DGUV-R 100-500, DGUV-R 109-017.
Unter den verschiedenen Kranarten bieten wir Lehrgänge für Fahrausweise für Brücken-, Portal- und Hallenkrane sowie für LKW-Ladekrane an.
Für diese Anwendungsfelder und im Kranbetrieb allgemein ist zudem nicht nur der Kranbediener oder die Kranbedienerin zu schulen, wichtig ist hier auch das sichere Anschlagen von Lasten, also das Anbringen der Last mithilfe z.B. von Seilen oder Kettengehängen. Der oder die sog. Anschläger bzw. Anschlägerin, also die für das Anschlagen von Lasten verantwortliche Person, muss ebenfalls mittels eines Seminars gemäß DGUV-Regel 100-500 und DGUV-R 109-017 unterwiesen werden, um einen sicheren Kranbetrieb gewährleisten zu können.
Neben der speziellen Schulung für die Thematik Anschlagen von Lasten, wird bei Schulungen für Kranführerscheine diese selbstverständlich auch zu einem gewissen Ausmaß behandelt.
Gemäß DGUV-Vorschrift 52 „Krane“ und DGUV-Vorschrift 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“, DGUV-Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“, DGUV-Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ und DGUV-Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“
Geeignet für
- Personen, deren Tätigkeiten die Bedienung von ortsfesten, flurbedienten Kranen gelegentlich oder regelmäßig mit einschließt
- Keine Erfahrung oder Vor-Kenntnisse bzgl. der Bedienung von ortsfesten, flurbedienten Kranen notwendig
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb - Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel - Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung - Verhaltensregeln
- Arbeiten am Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung
Leistung
- 2 Tage Ausbildung mit 16 Unterrichtseinheiten
- Schulungsunterlagen
- Snacks, frisches Obst, Mittagessen, Getränke & Kaffee (bei Schulungen an einem der Agora Akademie Trainings-Standorte)
- Bei bestandener Unterweisung Zertifikat der Agora Akademie
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre sowie eine gute geistige und körperliche Verfassung
- Ausrüstung: Arbeitskleidung und festes Schuhwerk
Weitere Informationen
- Für Schulungen in einem der Agora Akademie Schulungszentren bezieht sich der Preis pro Person: 347 €. Die Mindestteilnehmerzahl liegt hier bei 5 Personen.
- Für Schulungen bei Ihnen vor Ort gilt keine Mindestteilnehmerzahl, Preis pro Schulung: 2.681 €
- Maximale Teilnehmerzahl: 10 Personen
Gemäß DGUV-Vorschrift 52 „Krane“ und DGUV-Vorschrift 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“, DGUV-Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“, DGUV-Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ und DGUV-Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“
Geeignet für
- Personen, deren Tätigkeiten die Bedienung von ortsfesten, flurbedienten Kranen gelegentlich oder regelmäßig mit einschließt
- Erste Kenntnisse und Übung in der Bedienung von ortsfesten, flurbedienten Kranen notwendig
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb - Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel - Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung - Verhaltensregeln
- Arbeiten am Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung
Leistung
- 1 Tag Ausbildung mit 8 Unterrichtseinheiten
- Schulungsunterlagen
- Snacks, frisches Obst, Mittagessen, Getränke & Kaffee (bei Schulungen an einem der Agora Akademie Trainings-Standorte)
- Bei bestandener Unterweisung Zertifikat der Agora Akademie
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre sowie eine gute geistige und körperliche Verfassung
- Ausrüstung: Arbeitskleidung und festes Schuhwerk
Weitere Informationen
- Für Schulungen in einem der Agora Akademie Schulungszentren bezieht sich der Preis pro Person: 221 €. Die Mindestteilnehmerzahl liegt hier bei 5 Personen.
- Für Schulungen bei Ihnen vor Ort gilt keine Mindestteilnehmerzahl, Preis pro Schulung: 1.608 €
- Maximale Teilnehmerzahl: 10 Personen
Gemäß DGUV-Vorschrift 52 „Krane“ und DGUV-Vorschrift 54 „Winden, Hub- und Zuggeräte“, DGUV-Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“, DGUV-Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ und DGUV-Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“
Geeignet für
- Personen, deren Tätigkeiten die Bedienung von ortsfesten, flurbedienten Kranen gelegentlich oder regelmäßig mit einschließt
- Zulassung nur mit gültigem Fahrausweis für die Bedienung von ortsfesten, flurbedienten Kranen
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschriften, Verkehrssicherungspflicht
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
Krantechnik und sicherer Kranbetrieb - Aufbau und Funktionsweise
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Unfallschwerpunkte
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel - Seile, Ketten, Hubbänder usw.
- Bestimmungen für das sichere Anschlagen
- Zusammenwirkung von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten
Praktische Ausbildung - Verhaltensregeln
- Arbeiten am Kran
- Sicheres Anschlagen und Transport von Lasten
Theoretische und praktische Prüfung
Leistung
- 1/2 Tag Ausbildung mit 4 Unterrichtseinheiten
- Schulungsunterlagen
- Snacks, frisches Obst, Getränke & Kaffee (bei Schulungen an einem der Agora Akademie Trainings-Standorte)
- Bei bestandener Unterweisung Zertifikat der Agora Akademie
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre sowie eine gute geistige und körperliche Verfassung
- Ausrüstung: Arbeitskleidung und festes Schuhwerk
Weitere Informationen
- Für Schulungen in einem der Agora Akademie Schulungszentren bezieht sich der Preis pro Person: 104 €. Die Mindestteilnehmerzahl liegt hier bei 5 Personen.
- Für Schulungen bei Ihnen vor Ort gilt keine Mindestteilnehmerzahl, Preis pro Schulung: 932 €
- Maximale Teilnehmerzahl: 12 Personen