Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten gemäß DGUV Information 208-016, DGUV Information 201-011, TRBS 2121 Teil 2 und DIN EN 131-1/-2
Präsenz
Deutsch
Trainingszentrum Pouch, Muldestausee (Sachsen-Anhalt / Deutschland)
Termin: 03.12.2026 08:00 - 03.12.2026 16:30
Kursdauer in Tagen: 1
Preis: 372,00 EUR
Preisinformation: Netto pro Person inkl. Verpflegung
Freie Plätze: 9

Kursbeschreibung

Wer Leitern und Tritte benutzt oder bereitstellt, muss über die dabei bestehenden Gefahren unterrichtet sein und die sichere Anwendung kennen. Unter Leitern und Tritten versteht man ortsveränderliche Arbeitsmittel, die zum Erreichen von Höhen eingesetzt werden, wie z. B. Stehleitern, Anlegeleitern oder Tritte. Diese kommen in unterschiedlichsten Bereichen wie Handwerk, Lager, Produktion oder im Serviceeinsatz zur Verwendung.

Dabei hängt die Sicherheit nicht nur vom richtigen Verhalten der Beschäftigten ab, sondern auch davon, dass Leitern und Tritte sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Beschädigungen, Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung können zu Abstürzen und schweren Verletzungen führen. Für diesen Aspekt ist die befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten verantwortlich. Sie muss die Arbeitsmittel regelmäßig auf Mängel prüfen und die Ergebnisse dokumentieren.

Somit liegt eine hohe Verantwortung bei der befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten, weshalb eine umfassende Unterweisung inklusive theoretischer und praktischer Inhalte besonders wichtig ist.

Kursinhalte

  • Gesetzliche Grundlagen, Unfallverhütungsvorschriften & Regeln der Technik (u.a. DIN EN 131-1 /-2)
  • Grundlagen und Funktionalitäten
  • Konstruktions- & Anwendungsarten (Einholm- & Zweiholmleitern, Podeste, Tritte usw.)
  • Stellung, Verantwortung, Pflichten & Haftung der „Befähigten Person“ (Sachkundige/r)
  • Unfallgefahren
  • Prüfungskriterien, Schadensmerkmale & Kennzeichnung
  • Regelmäßige Prüfung, außerordentliche Prüfungen
  • Prüfumfang & Nachweis der Prüfung
  • Prüfung an praktischen Beispielen
  • Dokumentation
  • Praktische Übungen inkl. Leistungsnachweis: Schäden & Mängel an Leitern, Tritten erkennen 

Zielgruppe

Personen, die zuständig für das Prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand von Leitern und Tritten sind

Gültigkeit

Wir empfehlen aufgrund sich ändernder Regeln und Normen, die Unterweisung mind. alle 3 Jahre aufzufrischen.

Anforderungen

Eigene Arbeitskleidung, festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe), Schutzbrille und Helm 

Besondere Hinweise

  • Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen (sollte diese nicht erreicht werden und das Training entsprechend abgesagt oder verschoben werden müssen, erfolgt eine Benachrichtigung bis spätestens zwei Wochen vor dem Trainingstermin.)
  • Gem. DGUV G 68 §7/1 müssen Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss der Schulung vom Arbeitgeber für die Tätigkeit explizit beauftragt werden.
  • Die Teilnehmenden verfügen idealerweise über ein internetfähiges Endgerät.
Anfrage: Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten

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