SiGeKo

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Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren auf Baustellen, an denen mehrere Arbeitgeber tätig sind, dazu, für die sichere Ausführung des Bauvorhabens Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) zu bestellen. Der SiGeKo hat die Aufgabe, das Bauvorhaben, den Ablauf der Bauarbeiten und zukünftige Arbeiten an der Anlage sicher zu gestalten.
Quelle: BfGA „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung“

 

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