G41

G41

Die G41-Untersuchung bezieht sich auf die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung gemäß dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“. Sie ist speziell auf Mitarbeitende ausgerichtet, die Tätigkeiten mit Absturzgefahr ausüben.
Ziel der G41-Untersuchung ist es, sicherzustellen, dass Mitarbeitende, die im absturzgefährdeten Bereich tätig sind, körperlich und gesundheitlich in der Lage sind, diese Tätigkeiten sicher auszuführen.

Bei der G41-Untersuchung wird auf verschiedene Aspekte eingegangen, u.a. die Erfassung der medizinischen Vorgeschichte, die Überprüfung der körperlichen Fitness, ein Seh- und Hörtest, die Beurteilung des Gleichgewichtssinns und die Bewertung der psychischen Belastbarkeit.

Quellen: DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz„, www.gesundarbeiten.eu

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