DGUV Grundsatz 312-190

DGUV Grundsatz 312-190

Im DGUV Grundsatz „Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz“ werden die Anforderungen an die Ausbildung von Personen, die im Zuge der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit Atemschutzgeräte benutzen, festgelegt. Darüber hinaus werden Anforderungen an Art und Inhalte von Ausbildungen, Fortbildungen und Unterweisungen der Funktionsträger im Atemschutz sowie an Ausbildungseinrichtungen beschrieben.

Quelle: DGUV Grundsatz 312-190

Ähnliche Begriffe