Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

Grundlehrgang für Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII
Präsenz
Deutsch

Kursbeschreibung

Sicherheitsbeauftragte (SiBe) spielen eine tragende Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie unterstützen Unternehmer:innen und Führungskräfte bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten.

Bestellungspflicht: Gemäß § 22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1 müssen Betriebe mit mehr als 20 regelmäßig Beschäftigten mindestens eine/n Sicherheitsbeauftragte/n bestellen. Die Anzahl richtet sich zusätzlich nach Gefährdungslage, Unternehmensgröße sowie der räumlichen und zeitlichen Nähe zu den Beschäftigten.

Diese Schulung bereitet Sie gezielt auf Ihre Aufgabe als Sicherheitsbeauftragte/r vor – gemäß den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 22 SGB VII) und der DGUV Vorschrift 1. Sie erhalten fundiertes Wissen über rechtliche Grundlagen, die Rolle und Aufgaben eines SiBe im Unternehmen sowie über typische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.

Mit einem praxisnahen Fokus lernen Sie, wie Sie Ihre Kolleg/innen im Arbeitsalltag sicherheitsbewusst unterstützen und aktiv zur Förderung einer gesunden und sicheren Arbeitsumgebung beitragen. Nach Abschluss der Schulung sind Sie in der Lage, als Sicherheitsbeauftragte/r wirksam zur Prävention von Arbeitsunfällen und zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb beizutragen.

Kursinhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Regelwerke
  • Rolle und Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
  • Organisation von Arbeitsschutz im Unternehmen
  • Gefährdungsbeurteilung und Prävention
  • Unfallgeschehen und Unfallvermeidung
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Lärm, Gefahrstoffe und physikalische Gefährdungen
  • Erste Hilfe im Betrieb
  • Brandschutz und Notfallorganisation
  • Ergonomie und psychische Belastungen

Zielgruppe

  • Mitarbeitende, die zum/zur Sicherheitsbeauftragten bestellt werden sollen
  • Betriebsräte und Mitglieder von Arbeitsschutzausschüssen
  • Unterstützende Personen im betrieblichen Arbeitsschutz
  • Neu bestellte Sicherheitsbeauftragte zur fundierten Einführung

Gültigkeit

Wir empfehlen eine Wiederholung der Unterweisung aller 3 Jahre

Zulassungsvoraussetzungen

Mindestalter 18 Jahre, gute geistige & körperliche Verfassung
Einschlägige Berufserfahrung
Ausreichende Sprachkenntnisse der Durchführungssprache in Wort und Schrift notwendig

Anforderungen

Besondere Hinweise

  • Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben. Sie sind nicht weisungsbefugt und nicht zivil- oder strafrechtlich belangbar.
  • Die Teilnehmenden verfügen idealerweise über ein internetfähiges Endgerät.
Anfrage: Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten

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