Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA für Industrie-Tätigkeiten

Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV Grundsatz 312-906
Präsenz
Deutsch
Preis: ab 361 EUR
Preisinformation: Netto pro Person inkl. Verpflegung
Kursdauer: Erstunterweisung 3 Tage, Wiederholungsunterweisung 1 Tag

Kursbeschreibung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nicht nur richtig eingesetzt und die Anwender und Anwenderinnen richtig unterwiesen werden, sie muss auch mindestens alle 12 Monate durch einen „Sachkundigen“ oder eine „Sachkundige“ (Befähigte Person) gemäß DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Hierfür qualifizieren wir Befähigte Personen zur Prüfung von PSAgA gemäß den Anforderungen der Hersteller sowie dem neuesten Stand der aktuellen Vorschriften, Richtlinien und Normen.

Zielgruppe

Personen, die zuständig für das Prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand von Persönlicher Schutzausrüstung sind (z.B. Gerätewart*innen, Lagerist*innen, Monteur*innen, Ingenieur*innen, Meister*innen etc.)

Gültigkeit

Wir empfehlen eine Auffrischung nach 5 Jahren.

Erstunterweisung

  Dauer Preis
Bei Ihnen vor Ort 3 Tage 4144,00 EUR
(Nettopreis pro Training)
In einem Agora Trainingszentrum 3 Tage 5537,00 EUR
(Nettopreis pro Training inkl. Verpflegung)
In einem Agora Trainingszentrum
(offene Schulung)
3 Tage 910,00 EUR
(Nettopreis pro Person inkl. Verpflegung)

Wiederholungsunterweisung

  Dauer Preis
Bei Ihnen vor Ort 1 Tag 1734,00 EUR
(Nettopreis pro Training)
In einem Agora Trainingszentrum 1 Tag Preis bitte anfragen
In einem Agora Trainingszentrum
(offene Schulung)
1 Tage 361,00 EUR
(Nettopreis pro Person inkl. Verpflegung)

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre, gute geistige & körperliche Verfassung
  • Bei der Buchung einer Wiederholungsunterweisung ist ein gültiges Zertifikat einer Erstunterweisung gemäß DGUV Regel 112-198 aller Teilnehmenden vorausgesetzt. 
  • Ausreichende Sprachkenntnisse der Durchführungssprache in Wort und Schrift notwendig

Anforderungen

  • Arbeitskleidung & festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe)
  • Bei der Buchung eines Trainings in Ihrem Unternehmen vor Ort ist das Vorhalten eines Schulungsraums sowie geeigneter Einrichtungen für die praktischen Übungen vorausgesetzt.

Besondere Hinweise

  •  Ausgenommen Höhensicherungsgeräte und Geräte, die nur vom Hersteller autorisierte Personen prüfen dürfen
  • Gemäß DGUV Grundsatz 68 §7/1 müssen Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss der Schulung vom Arbeitgeber für die Tätigkeit explizit beauftragt werden.
     
Anfrage: Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA für Industrie-Tätigkeiten

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