Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten
Kursbeschreibung
Wer Leitern und Tritte benutzt oder bereitstellt, muss über die dabei bestehenden Gefahren unterrichtet sein und die sichere Anwendung kennen. Unter Leitern und Tritten versteht man ortsveränderliche Arbeitsmittel, die zum Erreichen von Höhen eingesetzt werden, wie z. B. Stehleitern, Anlegeleitern oder Tritte. Diese kommen in unterschiedlichsten Bereichen wie Handwerk, Lager, Produktion oder im Serviceeinsatz zur Verwendung.
Dabei hängt die Sicherheit nicht nur vom richtigen Verhalten der Beschäftigten ab, sondern auch davon, dass Leitern und Tritte sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Beschädigungen, Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung können zu Abstürzen und schweren Verletzungen führen. Für diesen Aspekt ist die befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten verantwortlich. Sie muss die Arbeitsmittel regelmäßig auf Mängel prüfen und die Ergebnisse dokumentieren.
Somit liegt eine hohe Verantwortung bei der befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten, weshalb eine umfassende Unterweisung inklusive theoretischer und praktischer Inhalte besonders wichtig ist.
Kursinhalte
- Gesetzliche Grundlagen, Unfallverhütungsvorschriften & Regeln der Technik (u.a. DIN EN 131-1 /-2)
- Grundlagen und Funktionalitäten
- Konstruktions- & Anwendungsarten (Einholm- & Zweiholmleitern, Podeste, Tritte usw.)
- Stellung, Verantwortung, Pflichten & Haftung der „Befähigten Person“ (Sachkundige/r)
- Unfallgefahren
- Prüfungskriterien, Schadensmerkmale & Kennzeichnung
- Regelmäßige Prüfung, außerordentliche Prüfungen
- Prüfumfang & Nachweis der Prüfung
- Prüfung an praktischen Beispielen
- Dokumentation
- Praktische Übungen inkl. Leistungsnachweis: Schäden & Mängel an Leitern, Tritten erkennen
Zielgruppe
Personen, die zuständig für das Prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand von Leitern und Tritten sindGültigkeit
Wir empfehlen aufgrund sich ändernder Regeln und Normen, die Unterweisung mind. alle 3 Jahre aufzufrischen.Erstunterweisung
| Dauer | Preis | |
| Bei Ihnen vor Ort | 1 Tag | 1972,00 EUR (Nettopreis pro Training) |
| In einem Agora Trainingszentrum | 1 Tag | 3160,00 EUR (Nettopreis pro Training inkl. Verpflegung) |
| In einem Agora Trainingszentrum (offene Schulung) |
1 Tag | 372,00 EUR (Nettopreis pro Person inkl. Verpflegung) |
Wiederholungsunterweisung
| Dauer | Preis | |
| Bei Ihnen vor Ort | 0,5 Tage | 1614,00 EUR (Nettopreis pro Training) |
| In einem Agora Trainingszentrum | 0,5 Tage | Preis bitte anfragen |
| In einem Agora Trainingszentrum (offene Schulung) |
0,5 Tage | 236,00 EUR (Nettopreis pro Person inkl. Verpflegung) |
Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre, gute geistige & körperliche Verfassung
- Erfüllen der Qualifikationen nach BetrSichV und TRBS 1203
- Technische Vorkenntnisse / Berufserfahrung
- Ausreichende Sprachkenntnisse der Durchführungssprache in Wort und Schrift notwendig
- Bei der Buchung einer Wiederholungsunterweisung ist ein gültiges Zertifikat einer Erstunterweisung aller Teilnehmenden vorausgesetzt.
Anforderungen
- Eigene Arbeitskleidung, festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe), Schutzbrille und Helm
- Bei der Buchung eines Trainings in Ihrem Unternehmen vor Ort ist das Vorhalten eines Schulungsraums sowie ein Praxisbereich mit geeigneten Einrichtungen wie nutzbare Leitern für die praktischen Übungen vorausgesetzt. Sollten keine Leitern in der Kundenbetriebsstätte vorhanden sein (nicht ideal!), muss eine Vorab-Info erfolgen.
Besondere Hinweise
- Gem. DGUV G 68 §7/1 müssen Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss der Schulung vom Arbeitgeber für die Tätigkeit explizit beauftragt werden.
- Die Teilnehmenden verfügen idealerweise über ein internetfähiges Endgerät.