Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA für Industrie-Tätigkeiten
Auffrischung der Sachkunde zur Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV Grundsatz 312-906
16.10.2025 08:00 - 16.10.2025 16:30

Kursbeschreibung
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nicht nur richtig eingesetzt und die Anwender und Anwenderinnen richtig unterwiesen werden, sie muss auch mindestens alle 12 Monate durch einen „Sachkundigen“ oder eine „Sachkundige“ (Befähigte Person) gemäß DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Hierfür qualifizieren wir Befähigte Personen zur Prüfung von PSAgA gemäß den Anforderungen der Hersteller sowie dem neuesten Stand der aktuellen Vorschriften, Richtlinien und Normen.
Kursinhalte
- Aktuelle Informationen über Vorschriften, Normen und Regelwerke
- Bauarten von PSAgA (Halte-, Auffang- & Rettungssysteme)
- Anschlagpunkte & -einrichtungen nach EN795
- Bewertung & Auswahl von PSAgA
- Bestimmungsgemäße Verwendung, Aufbewahrung und Pflege
- Pflichten eines Sachkundigen (Ergonomie, Lagerung, Betriebsanweisungen)
- Organisation und Dokumentation der Prüfung
- Benutzerinformationen des Herstellers, Bedeutung und besondere Beachtung
- Verwendungsbereiche von PSAgA und Abgrenzungen zum Sportbereich
- Aufbewahrung der Prüfberichte
Praktische Sicht- und Funktionsprüfung von:
- Haltesystemen (Halte und Positionierung)
- Auffangsystemen (Falldämpfer, Auffanggurte)
- Anschlagpunkte/Anschlageinrichtungen
- Verbindungsmitteln (Karabiner, Bandschlinge, Seil
- Systeme zum Retten
Kursinhalte
Personen, die zuständig für das Prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand von Persönlicher Schutzausrüstung sind (z.B. Gerätewart*innen, Lagerist*innen, Monteur*innen, Ingenieur*innen, Meister*innen etc.)Anforderungen
- Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe)
Besondere Hinweise
- Ausgenommen Höhensicherungsgeräte und Geräte, die nur vom Hersteller autorisierte Personen prüfen dürfen
- Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen
- Gemäß DGUV Grundsatz 68 §7/1 müssen Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss der Schulung vom Arbeitgeber für die Tätigkeit explizit beauftragt werden.
Gültigkeit
Wir empfehlen eine Auffrischung nach 5 Jahren.Anfrage: Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA für Industrie-Tätigkeiten