Anwendung von tragbaren Gaswarngeräten
Kursbeschreibung
Bei der Arbeit mit gefährlichen Gasen kommen zum Explosionsschutz Gaswarngeräte zum Einsatz. Für die zuverlässige Überwachung von Gasen ist die richtige Verwendung der Gaswarngeräte entscheidend.Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die DGUV Information 213-057 „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb (Merkblatt T 023 der Reihe „Sichere Technik“)“, das BG RCI Merkblatt T 021 „Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – Einsatz und Betrieb“ und das BG RCI Merkblatt T 023 „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz“.
Kursinhalte
- Grundkenntnisse über Funktion und Aufbau der Gaswarngeräte
- Erkennen und Beurteilen von Abweichungen zum betriebssicheren Zustand der Gaswarngeräte
- Grundkenntnisse der gerätespezifischen Testfunktionen, Anzeigetest und Beurteilung der Ergebnisse
- Frischluftjustierung
Zielgruppe
Personen, deren Tätigkeiten den Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten notwendig machtGültigkeit
1 Jahr (DGUV Vorschrift 1 § 4 und § 31 Besondere Unterweisungen)Anforderungen
- Eigene Persönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsschuhe / Handschuhe EN 388 / Arbeitsschutzkleidung / Arbeitsschutzbrille
- Für die Praxis einsatzbereite Messgeräte, die im Unternehmen verwendet werden inkl. Instandhaltungsnachweis / Dokumentation
Besondere Hinweise
- Benutzte Ausrüstung muss intakt & gemäß Herstellerangaben geprüft sein
- Mindestteilnehmerzahl: 5 Personen