Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA für Feuerwehr

Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz für Feuerwehr gemäß DGUV Grundsatz 312-906
Präsenz

Kursbeschreibung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nicht nur richtig eingesetzt und die Anwender und Anwenderinnen richtig unterwiesen werden, sie muss auch mindestens alle 12 Monate durch einen „Sachkundigen“ oder eine „Sachkundige“ (Befähigte Person) gemäß DGUV Grundsatz 312-906 geprüft werden. Hierfür qualifizieren wir Befähigte Personen zur Prüfung von PSAgA gemäß den Anforderungen der Hersteller sowie dem neuesten Stand der aktuellen Vorschriften, Richtlinien und Normen. Und speziell für die Prüfung des Absturzsicherungssatzes nach DIN.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“. Zusatz: Gerätesatz Absturzsicherung nach DIN 14800-17:2015-11. Ausgenommen Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine sowie Höhensicherungsgeräte und Geräte, die nur vom Hersteller autorisierte Personen prüfen dürfen.

Zielgruppe

Personen, die zuständig für das Prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand von Persönlicher Schutzausrüstung sind (z.B. Gerätewart, Feuerwehrmann /-frau)

Anforderungen

  •  Arbeitskleidung & festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe) 
  • Bei der Buchung eines Trainings in Ihrem Unternehmen vor Ort ist das Vorhalten eines Schulungsraums sowie geeigneter Einrichtungen für die praktischen Übungen vorausgesetzt.

Besondere Hinweise

  • Ausgenommen Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine sowie Höhensicherungsgeräte und Geräte, die nur vom Hersteller autorisierte Personen prüfen dürfen.
  • Gemäß DGUV Grundsatz 68 §7/1 müssen Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss der Schulung vom Arbeitgeber für die Tätigkeit explizit beauftragt werden.
     

Gültigkeit

Wir empfehlen aufgrund sich ändernder Regeln und Normen, die Unterweisung mind. alle 5 Jahre aufzufrischen.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre, gute geistige & körperliche Verfassung
  • Bei der Buchung einer Wiederholungsunterweisung ist ein gültiges Zertifikat einer Erstunterweisung aller Teilnehmenden in der Anwendung von PSAgA gem. DGUV R 112-198 oder Grundlehrgang & Übungsnachweise nach Empfehlung AGBF - Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen (ERHT) oder Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen (SRHT) vorausgesetzt.
  • Ausreichende Sprachkenntnisse der Durchführungssprache in Wort und Schrift notwendig
Anfrage: Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA für Feuerwehr

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