Anwendung von tragbaren Gaswarngeräten

Unterweisung gemäß DGUV Information 213-056 und DGUV Information 213-057
Präsenz

Kursbeschreibung

Bei der Arbeit mit gefährlichen Gasen kommen zum Explosionsschutz Gaswarngeräte zum Einsatz. Für die zuverlässige Überwachung von Gasen ist die richtige Verwendung der Gaswarngeräte entscheidend.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die  DGUV Information 213-057 „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz – Einsatz und Betrieb (Merkblatt T 023 der Reihe „Sichere Technik“)“, das BG RCI Merkblatt T 021 „Gaswarneinrichtungen und -geräte für toxische Gase/Dämpfe und Sauerstoff – Einsatz und Betrieb“ und das BG RCI Merkblatt T 023 „Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz“.

Zielgruppe

Personen, deren Tätigkeiten den Einsatz von tragbaren Gaswarngeräten notwendig macht

Anforderungen

  • Eigene Persönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsschuhe / Handschuhe EN 388 / Arbeitsschutzkleidung / Arbeitsschutzbrille 
  • Für die Praxis einsatzbereite Messgeräte, die im Unternehmen verwendet werden inkl. Instandhaltungsnachweis / Dokumentation

Besondere Hinweise

  • Benutzte Ausrüstung muss intakt & gemäß Herstellerangaben geprüft sein
  • Bei der Buchung eines Trainings in Ihrem Unternehmen vor Ort ist das Vorhalten eines Schulungsraums sowie geeigneter Einrichtungen für die praktischen Übungen vorausgesetzt.

Gültigkeit

1 Jahr (DGUV Vorschrift 1 § 4 und § 31 Besondere Unterweisungen)

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre, gute geistige & körperliche Verfassung
  • Ausreichende Sprachkenntnisse der Durchführungssprache in Wort und Schrift notwendig
  • Bei der Buchung einer Wiederholungsunterweisung ist ein gültiges Zertifikat einer Erstunterweisung aller Teilnehmenden vorausgesetzt. 
Anfrage: Anwendung von tragbaren Gaswarngeräten

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