Freimessen von Behältern, Silos und engen Räumen

Kursbeschreibung
Für das Arbeiten in einem Behälter, engen Raum oder einem Silo muss sichergestellt sein, dass keine Gefährdungen durch Gefahrstoffe, Sauerstoffmangel oder sogar Explosionsgefahr bestehen. Erstickungsgefahr ist das wohl größte Risiko, das für Personen, die in beengten Räumen arbeiten, lauern kann. Entscheidend hierfür sind der Sauerstoffgehalt der Luft sowie die Gefahrstoffkonzentration. Für Tätigkeiten in abwassertechnischen Einrichtungen mit Schächten und Kanälen (z.B. Kläranlagen) kommt außerdem noch eine weitere Gefahr hinzu, die unbedingt mit beachtet werden muss: Das Risiko des Auftretens von Faulgasen.Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet die DGUV Regel 113-004 „Behälter, Silos und enge Räume“, die eine Fachkunde für die jeweiligen Messgeräte, Messverfahren und potentiell vorhandenen Gefahrstoffen vorschreibt.
Falschmessungen oder Fehlinterpretationen von Messergebnissen können hier ebenso Leben kosten wie das Unwissen über die Notwendigkeit einer Messung. Das Freimessen ist somit, sofern durch die Gefährdungsbeurteilung nicht durch eine andere Maßnahme ersetzt, immer der erste Schritt, bevor Personen einen beengten Raum, Tank, Silo usw. betreten oder befahren können.
Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Ausbildung legitimiert die Teilnehmenden als Fachkundige zum Freimessen nach DGUV Regel 113-004 und DGUV Grundsatzrundsatz 313-002. Sie erlernen die notwendigen Kenntnisse für die Auswahl und Anwendung von geeigneten Messverfahren. Die Schulung zeigt zudem den Einsatz und die Handhabung von Geräten zur direkten Detektion und Konzentrationsmessung von Sauerstoff, toxischen Gasen und Dämpfen sowie brennbaren Gasen und Dämpfen. Es werden verschiedene Messmethoden theoretisch und praktisch vorgestellt und in praktischen Übungen die richtige Beurteilung der erhaltenen Messwerte vermittelt.
Zielgruppe
Personen, die mit dem Freimessen vor Arbeiten in beengten Räumen, Behältern und Silos gemäß DGUV-Regel 113-004 „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ beauftragt werdenAnforderungen
- Für die Praxis einsatzbereite Messgeräte
- Eigene Persönliche Schutzausrüstung (Arbeitskleidung, Handschuhe, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe)
Besondere Hinweise
- Bei der Buchung eines Trainings in Ihrem Unternehmen vor Ort ist das Vorhalten eines Schulungsraums, geprüftem Betriebsmittel und geeignetem Praxisbereich vorausgesetzt.
Gültigkeit
Wir empfehlen eine jährliche Wiederholung der UnterweisungZulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre, gute geistige & körperliche Verfassung
- Gültige G 37 (Bildschirmarbeitsplätze)
- Einschlägige Berufserfahrung
- Ausreichende Sprachkenntnisse der Durchführungssprache in Wort und Schrift notwendig
- Bei der Buchung einer Wiederholungsunterweisung ist ein gültiges Zertifikat einer Erstunterweisung aller Teilnehmenden vorausgesetzt.