Anwendung von filtrierendem Atemschutz

Unterweisung gemäß DGUV Grundsatz 312-190 und DGUV Regel 112-190
Präsenz

Kursbeschreibung

Für Tätigkeiten in nicht atembarer Umgebungsatmosphäre ist das Tragen von Atemschutzgeräten die notwendige PSA zum Schutz vor lebensgefährlichen Gefahren. Genauso wichtig wie eine astrein funktionierende Ausrüstung ist dabei auch, dass der Anwender oder die Anwenderin ordnungsgemäß im Anlegen und Benutzen des Atemschutzgeräts unterwiesen ist. Er oder sie muss sich einerseits genau mit der Funktionalität der Persönlichen Schutzausrüstung auskennen und ebenso mit den Gefahren in den jeweiligen Einsatzmöglichkeiten.

Zielgruppe

Personen, die mit Arbeiten unter filtrierendem Atemschutz beauftragt sind

Anforderungen

  • Eigene Persönliche Schutzausrüstung: Arbeitsschutzbekleidung / Handschuhe EN 388 
  • Bitte bringen Sie die im Unternehmen verwendeten Atemschutzgeräte zur Schulung mit.

Besondere Hinweise

  • Bei der Buchung eines Trainings in Ihrem Unternehmen vor Ort ist das Vorhalten eines Schulungsraums, geprüftem Betriebsmittel und geeignetem Praxisbereich vorausgesetzt.

Gültigkeit

1 Jahr (DGUV Vorschrift 1 § 4 und § 31 Besondere Unterweisungen).

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre, gute geistige & körperliche Verfassung 
  • Nachweis einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung ""Arbeiten mit Atemschutz G26/2"" (Nachweis muss vorgelegt werden) 
  • Ausreichende Sprachkenntnisse der Durchführungssprache in Wort und Schrift notwendig
  • Bei der Buchung einer Wiederholungsunterweisung ist ein gültiges Zertifikat einer Erstunterweisung aller Teilnehmenden vorausgesetzt. 
Anfrage: Anwendung von filtrierendem Atemschutz

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