Bedienen von ortsfesten, flurgesteuerten Kranen + Anschlagen von Lasten

Kursbeschreibung
Eine fachgerechte Ausbildung ist für Kranführer und Kranführerinnen unumgänglich, denn sie ist nicht nur aus Gründen der Arbeitssicherheit aufgrund des hohen Unfallrisikos im Tätigkeitsbereich von Bedienpersonal für ortsfeste, flurgesteuerte Krane notwendig, sondern auch vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Zu bewegende Lasten sicher zu transportieren, ist für das zu transportierende Gut, als auch für jene Bereiche wichtig, welche überfahren werden müssen, insbesondere wenn sich Gefahrenquellen im Bewegungsbereich des Lastentransports befinden.Außerdem muss Kranbedienpersonal mit den physikalischen Gesetzmäßigkeiten vertraut sein, um drohende Risiken richtig einschätzen zu können. Transportaufgaben erfordern zudem sicheres Können: Das feinfühlige Anheben und Absetzen der zu kranenden Ladung, als auch eventuelle Pendelbewegungen zu parieren.
Für diese Anwendungsfelder und im Kranbetrieb allgemein ist nicht nur der Kranbediener oder die Kranbedienerin zu schulen, wichtig ist hier auch das sichere Anschlagen von Lasten, also das Anbringen der Last mithilfe z.B. von Seilen oder Kettengehängen. Der oder die sog. Anschläger bzw. Anschlägerin, also die für das Anschlagen von Lasten verantwortliche Person, muss ebenfalls mittels eines Seminars gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV R 109-017 unterwiesen werden, um einen sicheren Kranbetrieb gewährleisten zu können.
Neben der speziellen Schulung für die Thematik Anschlagen von Lasten, wird bei Schulungen für Kranführerscheine diese selbstverständlich auch zu einem gewissen Ausmaß behandelt.
Zielgruppe
Personen, deren Tätigkeiten die Bedienung von ortsfesten, flurbedienten Kranen sowie das Anschlagen von Lasten mit Anschlag- und Lastaufnahmemitteln gelegentlich oder regelmäßig mit einschließtAnforderungen
- Eigene Arbeitskleidung, festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe) & Helm
Besondere Hinweise
- Bei der Buchung eines Trainings in Ihrem Unternehmen vor Ort ist das Vorhalten eines Schulungsraums, geprüftem Betriebsmittel und geeignetem Praxisbereich vorausgesetzt.
Gültigkeit
1 Jahr (DGUV Vorschrift 1 § 4 und § 31 Besondere Unterweisungen)Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre, gute geistige & körperliche Verfassung
- Ausreichende Sprachkenntnisse der Durchführungssprache in Wort und Schrift notwendig
- Bei der Buchung einer Wiederholungsunterweisung ist ein gültiges Zertifikat einer Erstunterweisung aller Teilnehmenden vorausgesetzt.
- Bei der Buchung einer Erstunterweisung für Fortgeschrittene ist bereits vorhandene Erfahrung in der Bedienung des Betriebsmittels aller Teilnehmenden vorausgesetzt.