Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Kursbeschreibung
Gemäß DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ wird vom Gesetzgeber für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ein entsprechender Führerschein vorgeschrieben.Die Unterweisung für den Hubarbeitsbühnen-Führerschein muss nach der Vorgabe der DGUV jährlich wiederholt werden.
Zielgruppe
Personen, deren Tätigkeiten die Bedienung von Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen gelegentlich oder regelmäßig mit einschließt.Anforderungen
- Eigene normgerechte & geprüfte PSAgA (Leihausrüstung kann gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden)
- Eigene Arbeitskleidung, festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe) & Helm
Besondere Hinweise
- Bei der Buchung eines Trainings in Ihrem Unternehmen vor Ort ist das Vorhalten eines Schulungsraums, geprüftem Betriebsmittel und geeignetem Praxisbereich vorausgesetzt.
Gültigkeit
1 Jahr (DGUV Vorschrift 1 § 4 und § 31 Besondere Unterweisungen)Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre, gute geistige & körperliche Verfassung
- Ausreichende Sprachkenntnisse der Durchführungssprache in Wort und Schrift notwendig
- Bei der Buchung einer Wiederholungsunterweisung ist ein gültiges Zertifikat einer Erstunterweisung aller Teilnehmenden vorausgesetzt.
- Bei der Buchung einer Erstunterweisung für Fortgeschrittene ist bereits vorhandene Erfahrung in der Bedienung des Betriebsmittels aller Teilnehmenden vorausgesetzt.