Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Anwenderkurs gemäß DGUV Regel 100-500 und DGUV-Grundsatz 308-008
Präsenz

Kursbeschreibung

Gemäß DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ wird vom Gesetzgeber für das Bedienen von Hubarbeitsbühnen ein entsprechender Führerschein vorgeschrieben.
Die Unterweisung für den Hubarbeitsbühnen-Führerschein muss nach der Vorgabe der DGUV jährlich wiederholt werden.

Zielgruppe

Personen, deren Tätigkeiten die Bedienung von Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen gelegentlich oder regelmäßig mit einschließt.

Anforderungen

  • Eigene normgerechte & geprüfte PSAgA  (Leihausrüstung kann gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt werden) 
  • Eigene Arbeitskleidung, festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe) & Helm

Besondere Hinweise

  • Bei der Buchung eines Trainings in Ihrem Unternehmen vor Ort ist das Vorhalten eines Schulungsraums, geprüftem Betriebsmittel und geeignetem Praxisbereich vorausgesetzt.

Gültigkeit

1 Jahr (DGUV Vorschrift 1 § 4 und § 31 Besondere Unterweisungen)

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre, gute geistige & körperliche Verfassung
  • Ausreichende Sprachkenntnisse der Durchführungssprache in Wort und Schrift notwendig
  • Bei der Buchung einer Wiederholungsunterweisung ist ein gültiges Zertifikat einer Erstunterweisung aller Teilnehmenden vorausgesetzt.
  • Bei der Buchung einer Erstunterweisung für Fortgeschrittene ist bereits vorhandene Erfahrung in der Bedienung des Betriebsmittels aller Teilnehmenden vorausgesetzt. 
Anfrage: Bedienen von Hubarbeitsbühnen

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