Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA für Feuerwehr + Befähigte Person zur Prüfung des Rettungs- und Abseilsystems 3M™ DBI-SALA® Rollgliss™ R350

Kombinierte Unterweisung Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz gemäß DGUV Grundsatz 312-906 + Ausbildung zur Befähigten Person zur Prüfung des Rettungs- und Abseilsystems 3M™ DBI-SALA® Rollgliss™ R350
Präsenz

Kursbeschreibung

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nicht nur richtig eingesetzt und die Anwender und Anwenderinnen richtig unterwiesen werden, sie muss auch mindestens einmal alle 12 Monate durch einen „Sachkundigen“ oder eine „Sachkundige“ (Befähigte Person) geprüft werden. Hierfür qualifizieren wir Befähigte Personen  zur Prüfung von PSAgA gemäß den Anforderungen der Hersteller sowie dem neuesten Stand der aktuellen Vorschriften, Richtlinien und Normen. Und speziell für die Prüfung des Absturzsicherungssatzes nach DIN sowie zur Prüfung des Rettungs- und Abseilsystems 3M™ DBI-SALA® Rollgliss™ R350.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet der DGUV Grundsatz 312-906 „Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen“. Zusatz: Gerätesatz Absturzsicherung nach DIN 14800-17:2015-11. Ausgenommen Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine sowie Höhensicherungsgeräte und Geräte, die nur vom Hersteller autorisierte Personen prüfen dürfen.

Zielgruppe

Personen, die zuständig für das Prüfen und den ordnungsgemäßen Zustand von Persönlicher Schutzausrüstung sind (z.B. Gerätewart*innen, Lagerist*innen, Monteur*innen, Ingenieur*innen, Meister*innen etc.)

Anforderungen

  • Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (Sicherheitsschuhe) 
  • Bei der Buchung eines Trainings in Ihrem Unternehmen vor Ort ist das Vorhalten eines Schulungsraums sowie geeigneter Einrichtungen für die praktischen Übungen vorausgesetzt.

Besondere Hinweise

  • Gemäß DGUV Grundsatz 68 §7/1 müssen Teilnehmende nach erfolgreichem Abschluss der Schulung vom Arbeitgeber für die Tätigkeit explizit beauftragt werden.

Gültigkeit

Wir empfehlen eine Auffrischung nach 5 Jahren.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre, gute geistige & körperliche Verfassung 
  • Zulassung nur nach bestandener Erstunterweisung nach DGUV Grundsatz 312-906 
  • Ausreichende Sprachkenntnisse der Durchführungssprache in Wort und Schrift notwendig
Anfrage: Befähigte Person zur Prüfung von PSAgA für Feuerwehr + Befähigte Person zur Prüfung des Rettungs- und Abseilsystems 3M™ DBI-SALA® Rollgliss™ R350

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